Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1860 München wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.
Bei Spiel zwischen dem TSV 1860 München und dem Karlsruher SC am 24. August 2009 in München wurden in einer Spielunterbrechung in der 65. Minute Feuerzeuge aus dem Münchener Fanblock auf das Spielfeld geworfen.
Gegen das Urteil kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.














