Die wegen Dopings gesperrte Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat erfolgreich gegen das Bundeskriminalamt geklagt. Dies berichtet der “Spiegel”. So sei eine BKA-Pressemitteilung in “hohem Maße ehrverletzend”. Zu diesem Schluss kommt das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Konkret geht es um die Aussage der Bundesbehörde, wonach das vorgeworfene Blutdoping nach Einschätzung des Internationalen Sportgerichtshofs “so nur in einem professionellen ärztlichen Umfeld möglich” sei. Dies lasse für die laienhafte Öffentlichkeit den Schluss zu, dass es sich um eine “vorsätzliche Vorgehensweise” gehandelt habe.