TuS-N Lübbecke erteilt Hausverbot
HANDBALL: Auslöser sind Krawalle bei Merkur-Cup
"Wie jeder Sportverein leben auch wir von der engagierten und lautstarken Unterstützung unserer Fans, auf die wir auch in Zukunft weiter zählen wollen", sagen die Verantwortlichen beim Handball-Bundesligisten TuS-N Lübbecke. Allerdings sei es anlässlich der in der Kreissporthalle Minden und der Kreissporthalle Lübbecke ausgetragenen Spiele des Merkur-Spielothek-Cups zu hässlichen Szenen gekommen, die mit einer sportlich-fairen Auseinandersetzung nichts zu tun haben.
Dabei seien Mitglieder der Fan-Gruppierungen der "Suptras Nettelstedt 05" und des "Commando 1924" durch massive Ausschreitungen aufgefallen, in deren Verlauf es in Lübbecke zu handfesten Schlägereien kam und tags darauf in Minden ein Unbeteiligter verletzt wurde. Derartige Szenen seien für den TuS-N als Veranstalter der Handballspiele des Vereins nicht hinnehmbar, heißt es in einer Pressemitteilung. "Als Veranstalter der Handballspiele des TuS N-Lübbecke sind wir Mieter der Kreissporthalle Lübbecke und haben daher während der Spiele in der Kreissporthalle Lübbecke auch das Hausrecht.
Von diesem Hausrecht machen wir zur Vermeidung künftiger Auseinandersetzungen, die mit einem sportlichen-fairen Wettkampf nichts zu tun haben, Gebrauch", so der Vereinsvorstand. "Wir erteilen daher hiermit allen Mitgliedern der "Suptras Nettelstedt 05" und des "Commando 1924" für die Heimspiele des TuS N-Lübbecke in der Kreissporthalle Lübbecke bis auf Weiteres Hausverbot. Das gilt für die komplette Grundstücksfläche der Kreissporthalle Lübbecke einschließlich des Vorplatzes und der gesamten Parkplatzfläche. Sollten sich während der Heimspiele des TuS N-Lübbecke in diesem Bereich Personen unter Verstoß gegen das Hausverbot aufhalten, wird der Sicherheitsdienst deren Personalien aufnehmen und sie des Platzes verweisen."
Der TuS-N weist darauf hin, dass er auch allen anderen Besuchern der Heimspiele des Vereins in der Kreissporthalle Lübbecke, die durch grob unsportliches Verhalten, insbesondere durch Gewalttätigkeiten in der Kreissporthalle Lübbecke und in der unmittelbaren Umgebung der Kreissporthalle Lübbecke anlässlich der Spiele des Vereins auffallen, ebenfalls Hausverbot erteilen werde. Der eingesetzte Ordnungsdienst ist angewiesen, das Hausverbot durchzusetzen und die von dem Hausverbot betroffenen Personen der Halle zu verweisen.
http://www.nw-news.de/sport/lo…..erbot.html