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Gerichtsurteile von Fans/Hooligans

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09:38
28. Juli 2010


admin

Admin

Beiträge 6348

Fan-Prozess: Schuldspruch gegen sieben Trierer “Ultras”

Sieben Anhänger des Regionalligisten Eintracht Trier, die sich selbst zur Gruppe “Insane Ultra” zählen, sind am Donnerstag vor dem Trierer Amtsgericht wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden. Gegen alle Angeklagten verhängte die Jugend-Kammer unter dem Vorsitz von Thomas Becker zwei Wochen Jugend-Arrest, zudem 80 Stunden gemeinnützige Arbeit, ein einjähriges Stadionverbot bei allen Spielen von Eintracht Trier sowie das Verbot, sich in einem Umkreis von einem Kilometer um die Stadien aufzuhalten. Ferner eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro sowie eine so genannte “Gitterstunde” in der Jugendstrafanstalt Wittlich. Bei zwei Angeklagten wurde das Urteil über eine Jugendstrafe auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Gegenstand der Anklage waren Vorkommnisse beim Regionalliga-Spiel von Eintracht Trier gegen Wormatia Worms.

Die Kammer ging damit in vier der sieben Fälle in ihrem Urteil über die Empfehlungen der Jugendgerichts-Hilfe hinaus, die sich für deutlich geringere Strafen ausgesprochen hatte. Auch Staatsanwältin Daniela Gregarek hatte sich in ihrem Plädoyer den Strafforderungen der Vertreter der Jugendgerichts-Hilfe angeschlossen. In drei Fällen setzte die Kammer die geforderte Jugendstrafe allerdings zur Bewährung aus. Alle Angeklagten kündigten unmittelbar nach dem Urteilsspruch gegenüber moselkicker.de Berufung an. Diese muss binnen einer Woche beim Amtsgericht eingegangen sein. Der Trierer Rechtsanwalt Sven Collet  sagte: “Dieses Urteil ist völlig überzogen und wird der Tat in keiner Weise gerecht. Der Vorwurf des Landfriedensbruchs ist durch die Hauptverhandlung überhaupt nicht bewiesen worden.”

Becker bezeichnete die Angeklagten in seiner Urteilsbegründung als “Pöbel und Randalierer”. Der Vorwurf des Landfriedensbruchs sei nicht nur durch die Aussagen der Polizeibeamten, sondern auch durch die Szenen auf dem Polizei-Video eindeutig belegt. Zu den Angeklagten gewandt sagte der Vorsitzende Richter: “Wenn Sie noch einmal hier erscheinen sollten, gehen Sie nach Wittlich. Heute ist es die Gelbe Karte, dann wird es die Rote Karte.” Becker führte ferner aus, dass das Gericht hier erzieherisch einwirken müsse. “Es darf nicht mehr hingenommen werden, dass sich solche Szenen an jedem Wochenende beim Fußball abspielen. Das ist ein beklagenswerter Zustand.”

Zuvor waren gegen drei der sieben “Ultras” weitere Anklagen erhoben worden – wegen Beleidigung, Körperverletzung und Anstiftung zu einer Straftat. Der Begriff “Lutscher” gegenüber einem Polizeibeamten beim Auswärtsspiel der Trierer Eintracht in Mönchengladbach brachte einem “Ultra” die Anklage wegen Beleidigung ein. Ein weiterer “Ultra” hatte in einer Trierer Gaststätte eine tätliche Auseinandersetzung mit einem 18-Jährigen, der sich gegenüber dem Trierer als Fan des 1. FC Kaiserslautern und des 1. FC Saarbrücken bezeichnet hatte. Daraus resultierte die Anklage wegen Körperverletzung. Gegenstand der dritten Anklage wegen “Anstiftung zu einer Straftat” waren die Vorkommnisse beim Heimspiel des SVE gegen Leverkusen. Nach der Niederlage gegen die Werkself hatten einige Mitglieder von “Insane Ultra” vor dem VIP-Zelt skandiert: “Wenn ihr absteigt, schlagen wir euch tot.” Mit dem ergangenen Urteil sind auch diese Anklagepunkte abgedeckt.

Der Tatbestand des Landfriedensbruchs, für den sich alle sieben Angeklagten zu verantworten hatten, wurde nach Auffassung des Gerichts vor allem durch die Aussagen der Polizisten bewiesen. Vier Beamte waren bei der Verhandlung am Donnerstag als Zeugen geladen. Die übereinstimmenden Aussagen: Nur durch ein massives Polizeiaufgebot mit Hunden sei eine gewalttätige Auseinandersetzung zwischen den Trierer und Wormser Fans verhindert worden. Aus der Peter-Lambert-Straße kommend, habe eine Gruppe Trierer Fans versucht, sich schräg über die Zurmaiener Straße in Richtung der Wormser durchzuschlagen – unter “Nichtberücksichtigung der roten Verkehrszeichen”. Polizeihunde und die Androhung des Schlagstockeinsatzes hätten Schlimmeres verhindert.

Rechtsanwalt Collet, Verteidiger Adrian Lange und Rechtsanwältin Barbara Polka meldeten hier massive Zweifel an. Auf dem Video der Polizei, das bei der Verhandlung vorgeführt wurde, sei nicht zu erkennen, dass die Angeklagten zur Gewalt bereit gewesen seien. Außer “verbalen Scharmützeln” mit den Wormser Fans belege das Video überhaupt nichts. Collet argumentierte: “Wie kann es zu einem Sturm auf die Wormser kommen, wenn die Trierer Gruppe schon in der Mitte der Zurmaiener Straße gestoppt worden ist, sich dann in Richtung Zeughausstraße fortbewegt hat?” Becker ließ diese Zweifel nicht gelten. Das Video zeige erst die Situation, als der Sturmlauf durch die Beamten bereits gestoppt worden sei.

Als Collet insistierte, ein Beweis sehe anders aus, musste er sich vom Vorsitzenden Richter maßregeln lassen: “Herr Collet, Sie halten jetzt den Mund – hier wird nicht diskutiert!” Der Trierer Rechtsanwalt schluckte die Äußerung Beckers ohne Widerspruch, sagte später gegenüber moselkicker.de: “So kennt man Herrn Becker eben – das ist ja nichts Neues. Daraus mache ich mir nichts.”

Für Becker hatte die Hauptverhandlung “eindeutige Beweismittel” erbracht, “die auch durch die Videoaufnahmen unterstützt werden”. Ferner sei der realitätsnahen Schilderung der Polizeibeamten Glauben zu schenken. “Ich bin überzeugt, dass sich alles exakt so abgespielt hat, wie das in der Anklage niedergelegt wurde”, sagte der Kammer-Vorsitzende. Auch das Geständnis von vier der sieben Angeklagten belege den Sachverhalt. Dem widersprach Collet: “Keiner der Angeklagten hat ein Geständnis im Sinne der Anklage abgegeben. Sie haben lediglich eingeräumt, dass sie bei diesem Vorfall anwesend waren.”
http://moselkicker.de/fan-proz…..-9364.html

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12:07
1. September 2010


admin

Admin

Beiträge 6348

Fan-Gewalt im Bahnhof: Bewährungsstrafe und Freispruch für Randalierer

 In den frühen Morgenstunden eskalierte die zunächst weitgehend friedliche Feier: Erst nahmen so genannte Fans der Fußballvereine Hamburger SV, Hannover 96 und Arminia Bielefeld ein Schnellrestaurant am Bielefelder Hauptbahnhof auseinander. Im Anschluss lieferten sie sich eine regelrechte Schlacht mit der Bundespolizei. In zwei Verfahren befasste sich nun das Bielefelder Amtsgericht mit einem Teil der juristischen Aufarbeitung der Krawalle vom 28. November des vergangenen Jahres.

In der Tatnacht hatten sich Hamburger Fans, die auf dem Weg zum Auswärtsspiel ihres Vereins in Mainz waren, in Bielefeld mit befreundeten Arminia- und 96-Fans getroffen. Als die zum Teil stark alkoholisierte, etwa 150 Mann starke Gruppe in ein Schnellrestaurant am Bahnhof einfiel, kamen dort die Angestellten aufgrund des plötzlichen und unerwarteten Andrangs mit dem Bedienen nicht mehr hinterher.

Erste Fans machten ihrem Unmut durch das Werfen von Servietten und Strohhalmen Luft, dann ging alles rasend schnell: Feuerwerkskörper wurden gezündet, Tabletts flogen durch die Luft. Der anrückenden Polizei gelang es schließlich, die Randalierer in die Bahnhofshalle zu drängen.

Dort richtete sich der Zorn des Mobs gegen die Gesetzeshüter, die mit Stühlen, Körben und Mülleimern attackiert wurden. An vorderster Front dabei: Der 22-jährige Holger H. (Namen aller Betroffenen geändert) aus Bielefeld. Das Amtsgericht verurteilte ihn nun wegen Landfriedensbruchs zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe.

Glimpflicher ging hingegen die Verhandlung für den aus Hamburg stammenden Frank J. (21) aus. Laut Anklage soll er während der Randale in dem zerstörten Schnellrestaurant dazu aufgefordert haben, gegen die Polizei vorzugehen. Vor Gericht gab er zwar ohne zu zögern zu, zunächst ebenfalls vor Ort gewesen zu sein. "Ich bin dann aber schnell gegangen, als es dort ungemütlich wurde und die ersten Tabletts flogen", gab der schon allein aufgrund seiner Körpergröße von 2,05 Meter auffällige HSV-Fan zu. Er sei dann, so J., in eine naheliegende Dönerbude gegangen. Polizei hätte er erst im Bahnhofsgebäude wahrgenommen, das bei seiner Rückkehr bereits einem Trümmerfeld geglichen hätte. Ebenso wie weitere 106 Tatverdächtige nahm die Polizei den 21-Jährigen vorläufig fest.

Da dessen gestrige Aussage trotz einiger Zweifel nicht mit Sicherheit zu widerlegen war, sprach ihn Amtsrichterin Annett Poßecker frei. In der Verhandlung schilderte sich J. als den Ultras nahestehend, distanzierte sich allerdings deutlich von jeglicher Form der Fangewalt. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte ihn in seinem Schlussplädoyer sodann auch dazu auf, sich künftig im Sinne des Fußballs von derartigen "Fans" fernzuhalten. Ob dieser Wunsch beherzigt wird, bleibt abzuwarten. Zweifel sind bei einem Blick auf J.s mit nach Bielefeld gereisten Freunde durchaus angebracht: Diese unterhielten sich auf dem Gerichtsflur ungehemmt und lautstark über vergangene und zukünftige Randale.
http://www.nw-news.de/owl/3728…..plant.html

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00:07
8. September 2010


admin

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Freispruch nach Hooliganrandale

Bielefeld (hz). Neun Monate nach der Randale von 150 Hooligans im Hauptbahnhof ist das Amtsgericht mit der Aufarbeitung der Ausschreitungen beschäftigt. Allerdings sind die Richter ganz unterschiedlicher Auffassung, wie die Fälle zu beurteilen sind. Ein Beteiligter wurde verurteilt, ein anderer freigesprochen.

Rückblick: In der Nacht vom 27. zum 28. November 2009 feierten die Fans der so genannten Nordallianz (DSC Arminia, HSV, Hannover 96) in der Innenstadt das zehnjährige Bestehen ihrer Freundschaft. Am 28. November ging von etwa 5 Uhr an über Stunden im größten Bahnhof Ostwestfalen-Lippes gar nichts mehr, es gab einen der größten Bielefelder Polizeieinsätze der vergangenen Jahre mit 107 Festnahmen.

150 so genannte Fußballfans vor allem der Erstligavereine HSV und Hannover 96 randalierten im McDonald's-Schnellrestaurant am Hauptbahnhof und der angrenzenden Bahnhofshalle. Weil es bei der Speisenausgabe angeblich zu langsam voran ging, schmissen die Hooligans im zum Bersten gefüllten McDonald's mit Tabletts und anderen Gegenständen um sich, zündeten einen Feuerwerkskörper. Nachdem alarmierte Polizisten die Masse in die Bahnhofshalle abgedrängt und die Ein- und Ausgänge abgeriegelt hatten, flogen Drehstühle von Bahnmitarbeitern in gläserne Türen, Mülleimer und Brotkörbe der dortigen Bäckerei wurden geschleudert, eine Rauchbombe wurde gezündet.

In vorderster Reihe stand am Morgen des 28. November ein einschlägig bekannter Fußball-Gewalttäter aus Bielefeld. Dieser mit einer Kapuzenjacke vermummte 22-Jährige, der Polizeiangaben zufolge auch in der Hannoveraner Szene verankert ist, warf erst bei McDonald's mit Einrichtungsgegenständen um sich, um dann in der Bahnhofshalle mitzumischen. Wegen Landfriedensbruchs sowie Schwarzfahrens im Raum Hannover verurteilte ihn am Montag das Amtsgericht Bielefeld zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Damit nicht genug: Ebenfalls wegen Hooliganrandale kassierte der Bielefelder vor kurzem vom Amtsgericht Hannover eineinhalb Jahre Bewährungsstrafe. Beide Urteile müssen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verbunden werden, die voraussichtlich unter zwei Jahren liegt und wieder zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Ganz anders im selben Fall entschied gestern eine andere Amtsrichterin. Vor ihr musste sich ein HSV-Fan (21) verantworten. Der Hamburger soll am 28. November 2009 im McDonald's am Hauptbahnhof versucht haben, seine etwa 150 Gesinnungsgenossen zum Angriff auf drei Polizisten aufzustacheln. Der Angeklagte, der sich vor Gericht als besonders fanatischer Ultra-Fußballfan outete, wurde freigesprochen. Grund: Der Augenzeuge (23), ein türkischstämmiger McDonald's-Mitarbeiter, war nicht ausreichend der deutschen Sprache mächtig. Weil dem 23-Jährigen an einigen Stellen schlicht die Worte fehlten, konnte er weder Amtsrichterin noch Staatsanwalt bis ins letzte Detail erklären, was der Angeklagte vor neun Monaten genau gemacht haben soll. Auf die Idee, den Prozess zu unterbrechen und, wie sonst bei Gericht üblich, dem Zeugen einen Dolmetscher zur Seite zu stellen, kamen weder Richterin noch Anklagevertreter.
http://westfalen-blatt.de/nach…..;artikel=1

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10:50
9. September 2010


admin

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Haftstrafe als Quittung für Randale im Stadion

Zwei junge Männer aus Halle sind gestern vom Amtsgericht Halle wegen Landfriedensbruchs in schwerem Fall zu je sechs Monaten Haft – zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt – verurteilt worden. Sie gehören zu den "Fußballfans", die im Juni 2009 nach dem Regionalligaspiel Halle-Plauen im Kurt-Wabbel-Stadion von Halle gewalttätig randaliert hatten.

Halle. Um es gleich vorwegzuschicken: "Bei dem arbeitslosen Koch und dem Kommissionär, die gestern in Halle von Strafrichterin Nina-Luise Westerhoff verurteilt wurden, handelt es sich nicht um "Hardcore-Hooligans". Also um Fußballreisende (das Wort Fans verbietet sich in diesem Zusammenhang), die nur auf Randale aus sind. Oder, wie es der Angeklagte Steffen P. trefflich formulierte: "Um Leute, die weder Spieler noch Tabellenstand des Vereins kennen, die nur zu den Spielen gehen, um aufzumischen. Ganz gleich, ob es Gast-Fans sind oder Polizisten."

Doch weder die Tatsache, dass sie nicht der Typ eines gewalttätigen Fußballrowdys sind, noch ihre Reue und ihr Auftreten vor Gericht beeindruckte die Strafrichterin am Amtsgericht dahingehend, den "schweren Fall" nicht zu sehen. Allerdings blieb Westerhoff mit den Haftstrafen von je sechs Monaten an der Untergrenze des Möglichen. Paragraf 125 Strafgesetzbuch sieht für Landfriedensbruch im besonders schweren Fall eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.

103 Verfahren, 40 Randalierer angeklagt

Staatsanwalt Holger Siebert hatte den 26- und 29-Jährigen angeklagt, am 7. Juni 2009 zum Abschluss der Ligasaison zu jenem Mob gehört zu haben, der zum Teil brutal gegen Fans des VFC Plauen und Polizisten vorgegangen war.

Insgesamt hatte die Staatsanwaltschaft nach diesem Spiel und dem Derby gegen Magdeburg am 26. September 2009 Ermittlungsverfahren gegen 103 Beschuldigte eröffnet. Von denen wurden inzwischen nach intensiver Videoauswertung 40 angeklagt.

Steffen P. war auf diesem Wege identifiziert worden, Thomas M. hatte sich selbst gestellt, nachdem sein Bild in der Zeitung erschienen war.

Beide Angeklagte räumten gleich zu Beginn der Hauptverhandlung ein, die Taten begangen zu haben und schilderten mehr oder weniger überzeugend, wie es dazu gekommen war.

Der bullige P., der seit elf Jahren "echter Fan" des HFC ist, berichtete, dass er sich in Fan-Projekten engagiert, sagte aus, dass er aufs Spielfeld gelaufen sei, nachdem die Ordner die Tore dorthin geöffnet hatten. Die Öffnung war geplant, sollte doch an jenem Nachmittag das Saison- ende gefeiert werden.

Doch es kam ganz anders: Nach Schmährufen zwischen den Fanblocks begannen die Handgreiflichkeiten. Beide Angeklagte hatten Hölzer – abgerissen von den Werbeaufstellern – in den Händen und warfen sie Richtung Fanblock. Zu jener Zeit befanden sich dort fast nur noch Polizeibeamte.

M. versuchte, den Vierkantholz-Wurf damit zu erklären, dass er aus dem Gästeblock mit einem Metallfeuerzeug bombardiert worden war. Das ihn zwar verfehlte, aber "sehr wütend" gemacht habe. Außerdem habe er eine kleine Flasche Kräuter und ein Bier intus gehabt.

P. machte die Massen-Randale, die ihn "mitgerissen" habe, für sein Tun verantwortlich. Das Tuch vors Gesicht habe er sich nicht gezogen, weil er sich "vermummen" wollte, sondern um sich vor dem Pfefferspray der Polizei zu schützen.

Zu allem Überfluss habe er noch von hinten einen Werbeaufsteller an den Kopf bekommen. "Da habe ich das Holz fallen gelassen."

Zu einem akademischen Streit kam es gestern vor Gericht, ob es sich um ein "Vierkantholz" oder, wie vom Angeklagten M. beschrieben, "eine Latte" gehandelt habe. Doch wischte die Richterin diese "Spitzfindigkeit" vom Tisch: Für den Fall nicht ausschlaggebend. Und auch in der Frage, ob es sich bei dem Holz um eine "Waffe" gehandelt habe, wie Rechtsanwalt Lutz Einsporn angetippt hatte, ließ sich Westerhoff in keine Diskussion ein. Sie verwies auf BGH-Entscheidungen dazu.

Im Zusammenhang mit der Gesamtsituation – bis zu 200 Leute außer Rand und Band – reiche der Tatbestand völlig aus, um die Angeklagten wegen schweren Landfriedensbruchs zu verurteilen. "Es war schließlich kein kleiner Vorfall, bei dem fünf Leute austickten." Die Richterin sagte jedoch auch, dass sich Geständnis und Scham positiv auf ihr Urteil ausgewirkt hätten. Den Angeklagten, die zudem zu je 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt wurden, gab sie mit auf den Weg: "Eine Bewährungsstrafe ist kein Freispruch. Sollten Sie gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, rücken Sie ein."

Für den 30. September und 27. Oktober sind weitere "Hooligan"-Prozesse geplant.
http://www.volksstimme.de/vsm/…..nt=1806661

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21:30
9. September 2010


admin

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Gewalttätige Fußballfans verurteilt

Hauptverhandlung Übergriffe nach Pokalspiel zwischen VfB Oldenburg und SV Wilhelmshaven

Wegen Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall, Gefangenenbefreiung, Widerstandes und Beleidigung verurteilte das Westersteder Schöffengericht den 27-jährigen Timo M. aus Harpstedt zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Sein Komplize, der 24-jährige Oldenburger Manuel H., kam mit sieben Monaten und einer Geldstrafe von 2000 Euro davon. Damit ahndete das Gericht gewalttätige Übergriffe auf eine Gruppe Wilhelmshavener Fußballfans, die vor genau einem Jahr, am 9. September 2009, nach dem verlorenen Pokalspiel zwischen dem VfB Oldenburg und dem SV Wilhelmshaven (2:1) mit der Nordwest-Bahn in Ruhe nach Hause fahren wollten.

Auf dem Bahnhof in Rastede wurde der Zug bereits von etwa 15 vermummten und gewaltbereiten Oldenburger Fans erwartet. Als die Störer bemerkten, dass im letzten Zugabteil nicht nur die Wilhelmhavener Anhänger, sondern auch mehrere Polizisten saßen, gaben sie ihren Plan auf Randale auf und flüchteten. Dennoch gelang es mehreren Beamten, Manuel H. festzunehmen und zu fixieren. Zwei Beamte blieben mit dem polizeibekannten Oldenburger am Bahnsteig zurück. Die anderen begleiteten die Wilhelmshavener Fußballanhänger im Zug bis nach Hause.

Als auf dem Bahnhof in Rastede Ruhe eingekehrt war, kamen die noch immer maskierten Täter aus ihren Verstecken. Timo M. nahm mehrere dicke Steine aus dem Gleisbett, bedrohte die Beamten damit und erpresste die Herausgabe von Manuel H.

Vor Gericht gab der 27-Jährige an, er habe nie die Absicht gehabt, die Polizisten mit Steinen zu bewerfen. Zwei Beamten erlitten bei dem Einsatz am Bahnhof leichte Kopfverletzungen.

In seiner Urteilsbegründung bezeichnete der Richter das Vorgehen der Angeklagten als völlig inakzeptabel. Unbescholtene Passagiere dürften nicht zum Ziel solch gewaltbereiter Täter werden.
http://www.nwzonline.de/Region…..teilt.html

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