Haftstrafe als Quittung für Randale im Stadion
Zwei junge Männer aus Halle sind gestern vom Amtsgericht Halle wegen Landfriedensbruchs in schwerem Fall zu je sechs Monaten Haft – zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt – verurteilt worden. Sie gehören zu den "Fußballfans", die im Juni 2009 nach dem Regionalligaspiel Halle-Plauen im Kurt-Wabbel-Stadion von Halle gewalttätig randaliert hatten.
Halle. Um es gleich vorwegzuschicken: "Bei dem arbeitslosen Koch und dem Kommissionär, die gestern in Halle von Strafrichterin Nina-Luise Westerhoff verurteilt wurden, handelt es sich nicht um "Hardcore-Hooligans". Also um Fußballreisende (das Wort Fans verbietet sich in diesem Zusammenhang), die nur auf Randale aus sind. Oder, wie es der Angeklagte Steffen P. trefflich formulierte: "Um Leute, die weder Spieler noch Tabellenstand des Vereins kennen, die nur zu den Spielen gehen, um aufzumischen. Ganz gleich, ob es Gast-Fans sind oder Polizisten."
Doch weder die Tatsache, dass sie nicht der Typ eines gewalttätigen Fußballrowdys sind, noch ihre Reue und ihr Auftreten vor Gericht beeindruckte die Strafrichterin am Amtsgericht dahingehend, den "schweren Fall" nicht zu sehen. Allerdings blieb Westerhoff mit den Haftstrafen von je sechs Monaten an der Untergrenze des Möglichen. Paragraf 125 Strafgesetzbuch sieht für Landfriedensbruch im besonders schweren Fall eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.
103 Verfahren, 40 Randalierer angeklagt
Staatsanwalt Holger Siebert hatte den 26- und 29-Jährigen angeklagt, am 7. Juni 2009 zum Abschluss der Ligasaison zu jenem Mob gehört zu haben, der zum Teil brutal gegen Fans des VFC Plauen und Polizisten vorgegangen war.
Insgesamt hatte die Staatsanwaltschaft nach diesem Spiel und dem Derby gegen Magdeburg am 26. September 2009 Ermittlungsverfahren gegen 103 Beschuldigte eröffnet. Von denen wurden inzwischen nach intensiver Videoauswertung 40 angeklagt.
Steffen P. war auf diesem Wege identifiziert worden, Thomas M. hatte sich selbst gestellt, nachdem sein Bild in der Zeitung erschienen war.
Beide Angeklagte räumten gleich zu Beginn der Hauptverhandlung ein, die Taten begangen zu haben und schilderten mehr oder weniger überzeugend, wie es dazu gekommen war.
Der bullige P., der seit elf Jahren "echter Fan" des HFC ist, berichtete, dass er sich in Fan-Projekten engagiert, sagte aus, dass er aufs Spielfeld gelaufen sei, nachdem die Ordner die Tore dorthin geöffnet hatten. Die Öffnung war geplant, sollte doch an jenem Nachmittag das Saison- ende gefeiert werden.
Doch es kam ganz anders: Nach Schmährufen zwischen den Fanblocks begannen die Handgreiflichkeiten. Beide Angeklagte hatten Hölzer – abgerissen von den Werbeaufstellern – in den Händen und warfen sie Richtung Fanblock. Zu jener Zeit befanden sich dort fast nur noch Polizeibeamte.
M. versuchte, den Vierkantholz-Wurf damit zu erklären, dass er aus dem Gästeblock mit einem Metallfeuerzeug bombardiert worden war. Das ihn zwar verfehlte, aber "sehr wütend" gemacht habe. Außerdem habe er eine kleine Flasche Kräuter und ein Bier intus gehabt.
P. machte die Massen-Randale, die ihn "mitgerissen" habe, für sein Tun verantwortlich. Das Tuch vors Gesicht habe er sich nicht gezogen, weil er sich "vermummen" wollte, sondern um sich vor dem Pfefferspray der Polizei zu schützen.
Zu allem Überfluss habe er noch von hinten einen Werbeaufsteller an den Kopf bekommen. "Da habe ich das Holz fallen gelassen."
Zu einem akademischen Streit kam es gestern vor Gericht, ob es sich um ein "Vierkantholz" oder, wie vom Angeklagten M. beschrieben, "eine Latte" gehandelt habe. Doch wischte die Richterin diese "Spitzfindigkeit" vom Tisch: Für den Fall nicht ausschlaggebend. Und auch in der Frage, ob es sich bei dem Holz um eine "Waffe" gehandelt habe, wie Rechtsanwalt Lutz Einsporn angetippt hatte, ließ sich Westerhoff in keine Diskussion ein. Sie verwies auf BGH-Entscheidungen dazu.
Im Zusammenhang mit der Gesamtsituation – bis zu 200 Leute außer Rand und Band – reiche der Tatbestand völlig aus, um die Angeklagten wegen schweren Landfriedensbruchs zu verurteilen. "Es war schließlich kein kleiner Vorfall, bei dem fünf Leute austickten." Die Richterin sagte jedoch auch, dass sich Geständnis und Scham positiv auf ihr Urteil ausgewirkt hätten. Den Angeklagten, die zudem zu je 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt wurden, gab sie mit auf den Weg: "Eine Bewährungsstrafe ist kein Freispruch. Sollten Sie gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, rücken Sie ein."
Für den 30. September und 27. Oktober sind weitere "Hooligan"-Prozesse geplant.
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