Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen vierer Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch vier rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.
Geahndet wurden Vorfälle im Rahmen der Auswärtsspiele in der 3. Liga beim 1. FC Saarbrücken, bei FC Bayern München II und beim SSV Jahn Regensburg sowie beim Heimspiel gegen Rot-Weiss Ahlen. In Saarbrücken, in Regensburg und beim Heimspiel gegen Ahlen wurden im Rostocker Zuschauerblock jeweils Bengalische Feuer gezündet, wobei das Ahlen-Spiel für eine Minute unterbrochen wurde. Zudem stürmten in Regensburg nach Spielende mehr als hundert Rostocker Anhänger den Platz, wobei ein Flucht- und Rettungstor von Anhängern geöffnet und eine Rauchbombe auf dem Spielfeld angesteckt wurde.
Darüber hinaus zündeten drei Rostocker Anhänger nach dem Schlusspfiff in München auf dem Spielfeld Bengalische Feuer und warfen diese in Richtung der Münchner Zuschauer, nachdem sie zuvor mit anderen Rostocker Zuschauern auf den Rasen gelaufen waren.
Der DFB hat Hansa Rostock mitgeteilt, dass bei erneuten gravierenden Vorfällen mit einem Zuschauerausschluss oder einer Platzsperre zu rechnen ist.














